sonderprivatauszug

Ich vor kurzem einen Sonderprivatauszug online beantragt, da ich diesen aus beruflichen Gründen benötigt habe. Die komplette Antragstellung lief sehr schnell und unkompliziert ab. In diesem Auszug sind übrigens nur all jene Urteile aufgelistet, die das Berufsverbot, das Tätigkeitsverbot oder das Kontaktverbot betreffen. Es ist also kein Strafregisterauszug! Im Sonderprivatauszug sind alle oben erwähnten Verbote aber auch nur dann ersichtlich, wenn diese offiziell von einem Gericht in einem Strafurteil beschlossen wurden. Einen solchen Auszug kann man übrigens bei jedem Postschalter oder, wie in meinem Fall, über das Internet bestellen. Die Bearbeitung dauert im Durchschnitt ca. 10. Tage, obwohl ich sagen muss, dass es über das Internet wesentlich schneller ging, denn es hat wirklich nur ein paar Tage gedauert, bis alles erledigt war. Nur in Ausnahmefällen, so wurde es mir mitgeteilt, dauert die Bearbeitung etwas länger. Zum Beispiel wenn der Antrag im Ausland bei einer Vertretungsbehörde gestellt wurde.

sonderprivatauszug

Mein persönlicher Vorteil gegenüber eines Strafregisterauszugs:

Der Sonderprivatauszug hat für mich persönlich den großen Vorteil, dass ich als Bewerber nicht mein ganzes strafrechtliches Vorleben sofort bei meinem neuen Arbeitgeber offenlegen muss. Natürlich gilt das nur dann, wenn eventuelle Vorstrafen absolut keinen Zusammenhang mit der jeweiligen beruflichen Tätigkeit haben. Dafür habe ich selbstverständlich auch vollstes Verständnis. In meinem Fall scheinen bei dem Auszug jetzt zum Beispiel keine Vorstrafen im Bezug auf eventuelle Verkehrsdelikte auf, da diese Information für meinen derzeitigen Job absolut nicht relevant ist. Meine persönlichen Daten sind so also nun viel besser geschützt. Ich kann diese Art des Formulares jedem sehr empfehlen.