Nicht selten fordern Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern einen Nachweis auf Vertrauenswürdigkeit. Denn oft kann dies nicht einfach nur geschätzt werden. Besonders dann, wenn Minderjährige an den Arbeitsstätten vertreten sind. Ohne ein Führungszeugnis würde es schwierig werden. Eine Variante davon ist das erweiterte Zeugnis. Doch wie oft kann man ein erweitertes Fuehrungszeugnis beantragen und worauf muss man achten? Das hat der heutige Ratgeber herausgefunden.

Definition: erweitertes Führungszeugnis


Bei einem erweiterten Führungszeugnis handelt es sich um nichts weiter als eine andere Form vom einfachen Zeugnis. Darüber hinaus gibt es noch das europäische und behördliche Zeugnis zu entdecken. Alle haben dabei eines gemeinsam: Sie schützen Arbeitgeber vor Mitarbeitern, die gefährlich für Jugendliche und Kleinkinder werden könnten. Das ist zwar nicht in jedem Beruf Pflicht, jedoch bei manchen. Ein gutes Beispiel wäre ein Lehrer in der Schule oder Fahrschule. Doch auch Kindergärtner und Pfleger fallen unter diese Kategorie.

Antragsstellung


Natürlich muss der Antrag auf ein solches Zeugnis erst einmal gestellt werden. Oft wird es vom Arbeitgeber angefordert. Mittlerweile können auch zwischen einer handvoll an Typen von Dokumenten ausgewählt werden, die weiter oben bereits angesprochen wurden. Ähnlich verhält es sich mit den Wegen den Antrag zu stellen. Besonders beliebt sind nach wie vor der direkte Besuch oder seit 2016 der Antrag über das Internet. Bei jeder Methode müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden wie ein Mindestalter von 14 Jahren und der Besitz eines gültigen Ausweises.

Fazit


Auf der Seite vom Bundesamt für Justiz finden die Beteiligten schnell Antworten und das passende Formular für den Antrag. Vor allem die große Zeitersparnis und Bequemlichkeit sprechen für die Nutzung. Letztendlich aber kann hier jeder für sich selbst entscheiden. Die Bearbeitungszeit dauert nochmal rund 2 bis 3 Wochen. Die Kosten liegen bei rund 1 Euro.